Die häufig gestellten Fragen bezüglich einer Psychotherapie: 

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeuten, Psychologen und Psychiatern?

Ein Psychologe ist jemand, der das Studium der Psychologie an einer Universität absolviert hat.

Ein Psychologischer Psychotherapeut ist jemand, der nach dem Abschluss des Studiums der Psychologie an einer Universität, in der Regel zusätzlich noch eine 5 jährige anerkannte akademische Fachausbildung abgeschlossen hat und nach dem Erhalt der Approbation und Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung sich niederlassen darf und über die Krankenkasse abrechnen kann.

Ein Psychiater ist ein Arzt mit einer Fachausbildung, der die psychischen Beschwerden aus Sicht der körperlichen Ursachen medikamentös behandelt.

Wer bezahlt die Kosten einer Psychotherapie?

Die gesamten Kosten einer Psychotherapie werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn es sich bei der Therapie um eine psychische Störung handelt, die nach der festgelegten Definition, als krankheitswert eingestuft werden kann und die Psychotherapie von einem zugelassenen Arzt bzw. Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Die Feststellung kann von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder von einem Arzt vorgenommen werden.

Brauche ich einen Überweisungsschein?

Wie Sie zu einem Facharzt gehen, so können Sie sich auch direkt an einen zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten wenden, dafür müssen Sie aber die 10 Euro Praxisgebühr zahlen. Wenn Sie aber auf doppelte Zahlung der Praxisgebühren verzichten wollen, dann empfiehlt es sich das Mitbringen eines Überweisungsscheines von einem bereits besuchten Arzt des laufenden Quartals.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer einer Psychotherapie ist von vielen Faktoren abhängig und kann als Kurzzeitpsychotherapie bis zu 25 Einzelstunden oder als Langzeitpsychotherapie bis zu 80 Einzelstunden dauern.

Wie kann ich mir eine Psychotherapie vorstellen?

Im Erstgespräch haben Sie die Gelegenheit zu schildern, was Sie belastet und unter welchen Beschwerden Sie leiden. Sie können insgesamt 5 probatorische Einzelsitzungen In Anspruch nehmen, ohne vorher einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

Wenn die Gründe für die Notwendigkeit einer Therapie vorhanden sind und die Diagnose gestellt worden ist, wird dann ein Antrag mit dem Konsiliarbericht des Arztes zur Genehmigung der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten bzw. 100 Minuten bei einer Doppelstunde, die ein mal in der Woche und wenn es erforderlich ist bis zwei Mal in der Woche stattfinden kann. Im Verlaufe der ersten Sitzungen werden Sie über Ablauf, Bedingungen, Voraussetzungen, Nutzen, Gefahren, voraussichtliche Dauer der Therapie, vorhandene Therapiemöglichkeiten, Zielsetzungen und Therapieplanungen informiert und können diesbezüglich Ihre Fragen stellen und sich informieren lassen.

 

Welche Arten von Psychotherapie gibt es?

Es gibt bereits über 100 verschiedene nützliche Psychotherapieverfahren, von denen jedoch bislang nur die unten aufgeführten Verfahren von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen, anerkannt werden:

-Psychoanalyse

-tiefenpsychologisch fundiertes Verfahren

-Verhaltenstherapie